Vorwort

Die Schul- und Hausordnung der Ostschule regelt die Grundsätze für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft. Sie gilt für alle am Schulleben Beteiligten.
Wir wollen, dass die Ostschule ein Ort ist, an dem sich alle wohl fühlen. Die Zusammenarbeit vieler Menschen verläuft nur dann reibungslos und erfolgreich, wenn jeder Einzelne das selbstverständliche Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme beachtet, und sich an die für alle verbindliche Ordnung hält. Im gesamten Schulbereich muss sich deshalb jeder so verhalten, dass niemand gefährdet oder belästigt wird.
Diese Schul- und Hausordnung gilt für das Schulgebäude, das gesamte Schulgelände und die Bushaltestelle am Ostplatz während der Aufsichtspflicht. Rechtsgrundlagen dieser Schul- und Hausordnung sind das Schulgesetz und die Schulbesuchsverordnung.

1. Schulpflicht

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Unterricht und die verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen.
Meldet sich eine Schülerin/ein Schüler zu freiwilligen Unterrichts-veranstaltungen an (Ganztagesschul-Angebot, Arbeitsgemeinschaft), so ist sie oder er zur Teilnahme verpflichtet. Ein Austritt ist nur zum turnusmäßigen Ende oder in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler diesen Verpflichtungen nachkommen.

2. Verhinderung

Ist eine Schülerin/ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies sofort der Schule (Sekretariat) mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Spätestens am 3. Krankheitstag muss eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten vorliegen.
Sollte eine Schülerin/ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nur am Sportunterricht nicht teilnehmen können, muss dem Sportlehrer/der Sportlehrerin eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.
Unterrichtsbefreiung wegen Wahrnehmung von Arztterminen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Schulleitung kann von den Erziehungsberechtigten bei Erkrankung die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Beim Ausbruch ansteckender Krankheiten in der Familie z.B. Scharlach, Diphterie, Salmonellose, Gelbsucht (Hepatitis), Tuberkulose, Typhus, Kinderlähmung sowie beim Auftreten von Kopfläusen muss sofort das Sekretariat benachrichtigt werden.

3. Beurlaubungen

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Eine Genehmigung erfolgt über die Schulleitung.

4. Schulversäumnisse

Unentschuldigte Schulversäumnisse, auch wiederholtes zu spät kommen, können durch ein Bußgeld geahndet werden.

5. Verhalten im Schulbereich

5.1 Ankommen und Pünktlichkeit
Das Schulhaus darf von den Schülerinnen und Schülern frühestens um 7.35 Uhr betreten werden. Um die Schülerinnen und Schüler in den Weg in die Selbständigkeit zu begleiten, sollen sie ohne Begleitung das Schulgebäude betreten, den Schulranzen selbst tragen und in die jeweilige Klasse gehen.
Die Schülerinnen und Schüler erscheinen morgens und nachmittags pünktlich zum Unterricht.

5.2 Pausen
In den kleinen Pausen können die Schülerinnen und Schüler auf die Toilette gehen, Bücher, Hefte usw. für die nächste Stunde herrichten. Sie ermöglichen außerdem das Verrichten von notwendigen Klassendiensten und einen Raumwechsel.
In der großen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Klassenzimmer und begeben sich auf den Pausenhof.

5.3 Schulgelände
Während der Unterrichtszeit und den Pausen ist es den Schülerinnen und Schülern nicht erlaubt, das Schulgelände ohne Erlaubnis einer Lehrkraft zu verlassen.

5.4 Unterrichtsende
Nach Unterrichtsende verlassen die Schülerinnen und Schüler sofort das Schulhaus.

5.5 Schulweg
Die Schülerinnen und Schüler kommen am besten zu Fuß in die Schule. Dies ist sowohl gesund als auch umweltschonend. Auf dem Schulweg sind alle Schülerinnen und Schüler Verkehrsteilnehmer, und somit gelten die Verkehrsregeln.
Nur Schülerinnen und Schüler mit bestandener Fahrradprüfung dürfen mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Das Benutzen von Fahrrädern und deren Verkehrstauglichkeit liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Auf dem Schulgelände besteht grundsätzlich Fahrverbot.

5.6 Ordnung und Sauberkeit
Damit sich alle wohlfühlen, halten die Schülerinnen und Schüler die Klassenzimmer, das Schulhaus, den Pausenhof und die Toiletten sauber. Für Abfälle sind die entsprechenden Mülleimer zu benutzen. Jede Klasse ist für die Sauberkeit im Klassenzimmer verantwortlich. Dazu werden Klassendienste eingeteilt. Die Schülerinnen und Schüler stuhlen nach Unterrichtsende auf.
Schülerinnen und Schüler, die Sachen mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen, haben den Schaden zu ersetzen.

5.7 Unerwünschte und gefährliche Gegenstände
Folgende Gegenstände dürfen von den Schülerinnen und Schülern nicht auf das Schulgelände und in das Schulgebäude gebracht werden, da sie entweder dem Besitzer oder anderen Schaden zufügen, umweltschädlich sind oder das Arbeiten stören können:

  • Waffen, wie Messer o.ä. sowie Waffenimitationen
  • Trendspielzeug
  • Unterhaltungsmedien
  • Feuerzeuge
  • Kaugummi
  • Roller, Skateboards, Inline-Skates
  • Süßigkeiten, Chips und Süßgetränke

Handys und Smartwatches dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Ausnahmen sind möglich, diese müssen jedoch von einer Lehrerin oder einem Lehrer genehmigt werden.

5.8 Wertsachen
Es sollten keine wertvollen Gegenstände oder größere Geldbeträge mit in die Schule gebracht werden. Die Schule haftet nicht bei Verlust.
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich im Sekretariat ein Schließfach für 1,80 € im Monat zu mieten.

5.9 Fotografieren, Filmen und Tonaufnahmen
Ohne die Erlaubnis der Schulleitung darf in der Schule nicht fotografiert, gefilmt oder Tonaufnahmen angefertigt werden. Es dürfen im Internet keine Daten über die Schule, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler sowie von und über Dritte veröffentlicht werden.

5.10 Folgen von Verstößen gegen die Schulordnung
Nach § 90 Schulgesetz Baden- Württemberg Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

6. Regeln für den Umgang miteinander

6.1 Für Schülerinnen und Schüler

Alle am Schulleben Beteiligten achten sich gegenseitig. Darum verhalten wir uns so, dass keiner verletzt, gefährdet oder belästigt wird.

  • Wir sind freundlich zueinander und ärgern oder beleidigen uns nicht.
  • Wir helfen uns gegenseitig und unterstützen besonders schwächere Mitschülerinnen und Mitschüler. Große Kinder nehmen Rücksicht auf Lernanfänger.
  • Wir nehmen die Sachen anderer nicht ohne deren Erlaubnis. Wenn wir sie benutzen dürfen, gehen wir sorgfältig damit um.
  • Wir beschädigen und beschmieren unsere Schule nicht, weder innen noch außen.
  • Wenn wir etwas kaputt gemacht haben, sagen wir es unaufgefordert.
  • Wir halten unser Schulgelände sauber. Wir schonen und erhalten die darauf wachsenden Pflanzen.
  • Wir verhalten uns während des Unterrichts so, dass alle Kinder lernen können. Wir stören den Unterricht nicht.

6.2 Für Erziehungsberechtigte
Ein höflicher und respektvoller Umgang aller Beteiligten in der Schule steht für uns an oberster Stelle. Dafür arbeiten Lehrkräfte, Sozialpädagogin und Betreuungskräfte täglich. Leider bleiben trotz allem, Unstimmigkeiten nicht gänzlich aus. Konflikte werden stets aufgearbeitet und mit den Kindern eine Einigung erarbeitet. Wir nehmen Ängste, Sorgen und Nöte unserer Schüler aber auch die der Eltern sehr ernst. Beschwerden von Erziehungsberechtigten über Schülerinnen und Schüler der eigenen Klasse oder fremder Klassen sind ausschließlich an die Klassenlehrkraft der betroffenen Schüler, bzw. an die Schulsozialarbeiterin oder Schulleitung zu richten. Erziehungsberechtigte haben gegenüber fremden Schüler und Schülerinnen unserer Schule keinerlei Beschwerde- und Weisungsbefugnis!

Stand Januar 2020